Erwägungsgrund 4 32024D2685
Ziel des Vertrags über das Designrecht ist die Harmonisierung bestimmter Verfahren und Förmlichkeiten bei Anmeldungen gewerblicher Designs zugunsten der Kreativwirtschaft und der Industriedesigner, indem er die internationale Eintragung von Designs einfacher und vorhersehbarer macht.