Erwägungsgrund 2 32024D2687
Die Richtlinie (EU) 2016/1629 des Europäischen Parlaments und des Rates bezieht sich auf die neuesten CESNI-Standards zur Festlegung der technischen Vorschriften für Binnenschiffe, nämlich Europäische Standards zur Festlegung technischer Vorschriften für Binnenschiffe (im Folgenden „ES-TRIN“). Auch die ZKR verweist in ihren Regelwerken für die Rheinschifffahrt auf den neuesten Standard. Gemäß den Artikeln 22 und 23 des Übereinkommens kann die ZKR verbindliche Beschlüsse zur Festlegung technischer Vorschriften für Binnenschiffe auf dem Rhein erlassen. Die vom CESNI anzunehmenden technischen Standards werden daher verbindlich sein, sobald in den einschlägigen verbindlichen Beschlüssen der ZKR auf diese technischen Standards verwiesen wird.