Erwägungsgrund 1 32024D2687
Die Revidierte Rheinschifffahrtsakte vom 17. Oktober 1868, geändert durch das am 20. November 1963 in Straßburg unterzeichnete Übereinkommen zur Änderung der Revidierten Rheinschifffahrtsakte (im Folgenden „Übereinkommen“) ist am 14. April 1967 in Kraft getreten. Das Übereinkommen sorgt für den Fortbestand der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (im Folgenden „ZKR“) und der Regelungen für die Binnenschifffahrt auf dem Rhein, die 1815 eingeführt wurden. Am 3. Juni 2015 wurde im Rahmen der ZKR der Europäische Ausschuss zur Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt (Comité Européen pour l’Élaboration de Standards dans le Domaine de Navigation Intérieure, im Folgenden „CESNI“) eingerichtet, um in verschiedenen Bereichen technische Standards für die Binnenschifffahrt zu entwickeln, insbesondere in Bezug auf Schiffe, Informationstechnologie und Besatzung.