Erwägungsgrund 2 32024D2702
Der Beschluss (GASP) 2023/2287 gilt bis zum 24. Oktober 2024. Aufgrund einer Überprüfung dieses Beschlusses sollten die darin festgelegten restriktiven Maßnahmen bis zum 24. Oktober 2025 verlängert werden.
Der Beschluss (GASP) 2023/2287 gilt bis zum 24. Oktober 2024. Aufgrund einer Überprüfung dieses Beschlusses sollten die darin festgelegten restriktiven Maßnahmen bis zum 24. Oktober 2025 verlängert werden.