Erwägungsgrund 3 32024D2703
Im Jahr 2021 beschloss der ISC, das Übereinkommen und insbesondere die Artikel 1, 23, 25, 32, 33 und 34 zu ändern. Die Änderungen des Übereinkommens sollten ursprünglich am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Auf seiner 62. Tagung einigte sich der ISC darauf, den Zeitraum, während dessen die Mitglieder ihre die Änderungen betreffenden Annahmeurkunden hinterlegen konnten, bis zum 30. April 2024 zu verlängern und das Inkrafttreten des geänderten Übereinkommens auf den 1. Januar 2025 zu verschieben. Auf der 64. Tagung des ISC wurden diese Daten weiter verschoben, und zwar auf den 30. Juni 2026 und den 1. Januar 2027. Es ist daher notwendig, die Geltungsdauer des Übereinkommens in seiner derzeitigen Fassung zu verlängern.