Beschluss (EU) 2024/2704 des Rates vom 10. Oktober 2024 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Bosnien und Herzegowina über die Zusammenarbeit zwischen der Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) und den für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen zuständigen Behörden Bosniens und Herzegowinas
Die Verhandlungen über das Abkommen wurden im Januar 2024 auf Ebene der Verhandlungsteams erfolgreich abgeschlossen. Nachdem die Mitgliedstaaten den Wortlaut am 22. März 2024 auf fachlicher Ebene gebilligt hatten, gab Bosnien und Herzegowina am 10. April 2024 seine endgültige Zustimmung
Erwägungsgrund 4 32024D2704
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