Erwägungsgrund 6 32024D2704
Mit dem Abkommen wird die uneingeschränkte Achtung der Grundrechte der Union gewährleistet, insbesondere des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens, des Rechts auf den Schutz personenbezogener Daten und des Rechts auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein unparteiisches Gericht, die in den Artikeln 7, 8 und 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert sind. Das Abkommen enthält insbesondere angemessene Garantien für den Schutz personenbezogener Daten, die von Eurojust im Rahmen des Abkommens übermittelt werden.