Erwägungsgrund 4 32024D1698BESCHLUSS (EU)2024/1698 DES RATES vom 14. Dezember 2015 über die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Volksrepublik Bangladesch über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten im Namen der Europäischen Union und über die vorläufige Anwendung dieses Abkommens
Das Abkommen sollte daher — vorbehaltlich seines Abschlusses — im Namen der Union unterzeichnet werden.
Erwägungsgrund 10 32024D2738BESCHLUSS (EU) 2024/2738 DES RATES vom 10. Oktober 2024 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Armenien über die Zusammenarbeit zwischen der Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) und den für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen zuständigen Behörden der Republik Armenien
Das Abkommen sollte im Namen der Union genehmigt werden —
Erwägungsgrund 5 32022D1643BESCHLUSS (EU) 2022/1643 DES RATES vom 20. September 2022 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — des umfassenden Luftverkehrsabkommens zwischen den Mitgliedstaaten des Verbands südostasiatischer Nationen und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten
Das Abkommen sollte daher im Namen der Union unterzeichnet werden.
Erwägungsgrund 10 32024D0447BESCHLUSS (EU) 2024/447 DES RATES vom 29. Januar 2024 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Armenien über die Zusammenarbeit zwischen der Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) und den für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen zuständigen Behörden der Republik Armenien
Das Abkommen sollte daher — vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt — im Namen der Union unterzeichnet werden —
Erwägungsgrund 4 32023D2111BESCHLUSS (EU) 2023/2111 DES RATES vom 28. September 2023 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über zusätzliche Regeln in Bezug auf das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik im Rahmen des Fonds für integrierte Grenzverwaltung für den Zeitraum 2021 bis 2027
Das Abkommen sollte im Namen der Union unterzeichnet werden —
Erwägungsgrund 8 32024D2118BESCHLUSS (EU) 2024/2118 DES RATES vom 25. Juni 2024 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Transparenz in abkommensverankerten Investor-Staat-Schiedsverfahren
Das Übereinkommen sollte im Namen der Union unterzeichnet werden.