Erwägungsgrund 2 32024D2153
Gestützt auf den Wunsch der Vertragsparteien, die Beziehungen auf ehrgeizige und innovative Weise weiter zu vertiefen und auszubauen, wurden die Verhandlungen über das Abkommen über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Kirgisischen Republik andererseits (im Folgenden „Abkommen“) mit der Paraphierung des Abkommens am 6. Juli 2019 erfolgreich abgeschlossen.