Erwägungsgrund 2 32024D2738
Gemäß Artikel 56 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2018/1727 des Europäischen Parlaments und des Rates darf Eurojust, personenbezogene Daten an eine Behörde eines Drittstaates übermitteln, sofern unter anderem eine internationale Übereinkunft gemäß Artikel 218 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) zwischen der Union und dem betreffenden Drittland, die angemessene Garantien hinsichtlich des Schutzes der Privatsphäre, der Grundrechte und der Grundfreiheiten von Personen bietet, geschlossen wurde.