Erwägungsgrund 3 32024D2738
Gemäß dem Beschluss (EU) 2024/447 des Rates wurde das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Armenien über die Zusammenarbeit zwischen der Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) und den für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen zuständigen Behörden der Republik Armenien (im Folgenden „Abkommen“) am 5. April 2024 vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt unterzeichnet.