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Gemäß Artikel 56 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2018/1727 des Europäischen Parlaments und des Rates darf Eurojust, personenbezogene Daten an eine Behörde eines Drittstaates übermitteln, sofern unter anderem eine internationale Übereinkunft gemäß Artikel 218 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) zwischen der Union und dem betreffenden Drittland, die angemessene Garantien hinsichtlich des Schutzes der Privatsphäre, der Grundrechte und der Grundfreiheiten von Personen bietet, geschlossen wurde.
Eurojust darf operative personenbezogene Daten an einen Drittstaat oder eine internationale Organisation übermitteln, wenn die Kommission gemäß Artikel 36 der…
Gemäß Artikel 56 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2018/1727 kann Eurojust personenbezogene Daten an eine Behörde eines Drittstaats übermitteln, sofern…
Gemäß Artikel 56 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2018/1727 kann Eurojust personenbezogene Daten an eine Behörde eines Drittstaates übermitteln, sofern…
Artikel 56 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2018/1727 kann Eurojust personenbezogene Daten an eine Behörde eines Drittstaats übermitteln, sofern unter…
Gemäß Artikel 56 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2018/1727 kann Eurojust personenbezogene Daten an eine Behörde eines Drittlandes übermitteln, sofern…
Eurojust sollte personenbezogene Daten an Behörden in Drittstaaten oder an internationale Organisationen nur übermitteln können, wenn dies auf der Grundlage…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.