Erwägungsgrund 5 32024D2751
Das Übereinkommen lässt das Recht von Investoren aus den Mitgliedstaaten unberührt, eine günstigere Behandlung in Anspruch zu nehmen, die ein Abkommen über Investitionen vorsieht, bei dem ein Mitgliedstaat und ein unterzeichnender Andenstaat Vertragsparteien sind.