Art. 2 32019D0668BESCHLUSS (EU) 2019/668 DES RATES vom 15. April 2019 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union auf der neunten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien in Bezug auf die Auflistung bestimmter Chemikalien gemäß der Anlage III des Rotterdamer Übereinkommens über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pestizide im internationalen Handel zu vertreten ist
Geringfügige Änderungen des Standpunkts gemäß Artikel 1 können von den Vertretern der Union unter Berücksichtigung der Entwicklungen auf der neunten Tagung der…
Art. 4 32021D2271BESCHLUSS (EU) 2021/2271 DES RATES vom 11. Oktober 2021 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union auf der siebten Tagung der Vertragsparteien des Übereinkommens von Aarhus zu den die Einhaltung des Übereinkommens betreffenden Sachen ACCC/C/2008/32, ACCC/C/2015/128, ACCC/C/2013/96, ACCC/C/2014/121 und ACCC/C/2010/54 zu vertreten ist
Geringfügige Änderungen der in den Artikeln 1, 2 und 3 genannten Standpunkte können von den Vertretern der Union im Einvernehmen mit den Mitgliedstaaten in…
Art. 2 32025D2504BESCHLUSS (EU) 2025/2504 DES RATES vom 27. November 2025 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union auf der 24. Sitzung der Vertragsparteien des Übereinkommens zum Schutz der Meeresumwelt und der Küstengebiete des Mittelmeers und seiner Protokolle in Bezug auf die Annahme von Änderungen der Anhänge II und III seines Protokolls über die besonderen Schutzgebiete und die biologische Vielfalt des Mittelmeers zu vertreten ist
Geringfügige technische Änderungen des in Artikel 1 genannten Standpunkts können von den Vertretern der Union, im Benehmen mit den Mitgliedstaaten während…
Art. 2 32019D0639BESCHLUSS (EU) 2019/639 DES RATES vom 15. April 2019 über den im Namen der Europäischen Union auf der neunten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien hinsichtlich der Änderungen der Anlagen A und B des Stockholmer Übereinkommens über persistente organische Schadstoffe zu vertretenden Standpunkts
Die Vertreter der Union können unter Berücksichtigung der Entwicklungen, die auf der neunten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien eintreten, in…
Art. 3 32025D2374BESCHLUSS (EU) 2025/2374 DES RATES vom 4. November 2025 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union auf der achten Tagung der Vertragsparteien des Übereinkommens von Aarhus in Bezug auf die Mitteilungen ACCC/C/2015/128 über den Zugang zu Gerichten bei Beschlüssen über staatliche Beihilfen, ACCC/C/2013/96 über Vorhaben von gemeinsamem Interesse, ACCC/C/2014/121 betreffend die Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und ACCC/C/2010/54 über nationale Aktionspläne im Energiebereich zu vertreten ist
Geringfügige Änderungen der in den Artikeln 1 und 2 genannten Standpunkte können von Vertretern der Union im Benehmen mit den Mitgliedstaaten ohne weiteren…
Art. 2 32024D0649BESCHLUSS (EU) 2024/649 DES RATES vom 15. November 2023 über den im Namen der Union auf der zehnten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens der WHO zur Eindämmung des Tabakgebrauchs zu vertretenden Standpunkt
Eine Präzisierung des in Artikel 1 erwähnten Standpunkts kann von den Vertretern der Union unter Berücksichtigung der Entwicklungen auf der zehnten Tagung der…