Art. 4 32021D2271BESCHLUSS (EU) 2021/2271 DES RATES vom 11. Oktober 2021 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union auf der siebten Tagung der Vertragsparteien des Übereinkommens von Aarhus zu den die Einhaltung des Übereinkommens betreffenden Sachen ACCC/C/2008/32, ACCC/C/2015/128, ACCC/C/2013/96, ACCC/C/2014/121 und ACCC/C/2010/54 zu vertreten ist
Geringfügige Änderungen der in den Artikeln 1, 2 und 3 genannten Standpunkte können von den Vertretern der Union im Einvernehmen mit den Mitgliedstaaten in…
Art. 2 32025D2504BESCHLUSS (EU) 2025/2504 DES RATES vom 27. November 2025 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union auf der 24. Sitzung der Vertragsparteien des Übereinkommens zum Schutz der Meeresumwelt und der Küstengebiete des Mittelmeers und seiner Protokolle in Bezug auf die Annahme von Änderungen der Anhänge II und III seines Protokolls über die besonderen Schutzgebiete und die biologische Vielfalt des Mittelmeers zu vertreten ist
Geringfügige technische Änderungen des in Artikel 1 genannten Standpunkts können von den Vertretern der Union, im Benehmen mit den Mitgliedstaaten während…
Art. 3 32024D2669BESCHLUSS (EU) 2024/2669 DES RATES vom 26. September 2024 über die Vorlage — im Namen der Europäischen Union — eines Vorschlags zur Änderung der Anhänge II und III des Übereinkommens über die Erhaltung der europäischen wild lebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume und über den im Namen der Union auf der 44. Tagung des Ständigen Ausschusses dieses Übereinkommens zu vertretenden Standpunkt
Präzisierungen des in Artikel 2 genannten Standpunkts können von den Vertretern der Union unter Berücksichtigung der Entwicklungen, die sich auf der 44. Tagung…
Art. 2 32019D2207BESCHLUSS (EU) 2019/2207 DES RATES vom 5. Dezember 2019 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union auf der 39. Tagung des Exekutivorgans des Übereinkommens über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung zu Änderungen des Protokolls betreffend die Verringerung von Versauerung, Eutrophierung und bodennahem Ozon zu vertreten ist
Die Vertreter der Union können im Benehmen mit den Mitgliedstaaten bei Koordinierungssitzungen vor Ort unter Berücksichtigung der Entwicklungen, die auf der 39.…
Art. 2 32019D0639BESCHLUSS (EU) 2019/639 DES RATES vom 15. April 2019 über den im Namen der Europäischen Union auf der neunten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien hinsichtlich der Änderungen der Anlagen A und B des Stockholmer Übereinkommens über persistente organische Schadstoffe zu vertretenden Standpunkts
Die Vertreter der Union können unter Berücksichtigung der Entwicklungen, die auf der neunten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien eintreten, in…