Erwägungsgrund 4 32021D2271
Auf ihrer siebten Tagung von 18. bis 20. Oktober 2021 werden die Vertragsparteien des Übereinkommens von Aarhus (im Folgenden „Tagung der Vertragsparteien“) voraussichtlich den Beschluss VII/8f über die Einhaltung der Verpflichtungen nach dem Übereinkommen von Aarhus durch die Union (im Folgenden „Beschluss VII/8f“), und zwar insbesondere der Feststellungen und Empfehlungen des Ausschusses zur Überwachung der Einhaltung in den Sachen ACCC/C/2008/32 und ACCC/C/2015/128, erlassen. Der Beschluss VII/8f bezieht sich auch auf die Feststellungen des Ausschusses zur Überwachung der Einhaltung in den Sachen ACCC/C/2013/96 und ACCC/C/2014/121 sowie im Bericht über die Umsetzung des Antrags ACCC/M/2017/3 im Hinblick auf den Beschluss V/9g (Sache ACCC/C/2010/54).