Erwägungsgrund 3 32024D2819
Dementsprechend hat der EZB-Rat am 6. August 2024 beschlossen, die für Wertpapierleihgeschäfte mit vom Eurosystem im Rahmen des CSPP und des PEPP gehaltenen Unternehmensanleihen geltende Vorschrift zu ändern, um Risikomanagement-Erwägungen Rechnung zu tragen.