Erwägungsgrund 2 32024D2819
Das CSPP wurde mit dem Beschluss (EU) 2016/948 der Europäischen Zentralbank (EZB/2016/16) eingerichtet. Es umfasst verschiedene Sicherungen, um zu gewährleisten, dass der Ankauf und das Halten von Anleihen in angemessenem Verhältnis zu seinen Zielen stehen. Zudem sollten diese Sicherungen gewährleisten, dass die verbundenen Finanzrisiken bei der Ausgestaltung des CSPP und damit auch des PEPP berücksichtigt werden und unterschiedliche Sichtweisen des Risikomanagements widerspiegeln.