Gesetze
Gesetz wird geladen …
Eine Unterstützungsmaßnahme, die aus der Europäischen Friedensfazilität (EFF) finanziert wird (im Folgenden „Unterstützungsmaßnahme“), wird zugunsten der Republik Kongo (im Folgenden „Begünstigter“) eingerichtet.
Ziel der Unterstützungsmaßnahme ist es, die operativen Fähigkeiten der kongolesischen Marine zu stärken, um ihre Kapazität dafür zu stärken, in der ausschließlichen Wirtschaftszone der Republik Kongo zu patrouillieren und operative Tätigkeiten mit dem letztendlichen Ziel auszuüben, die Häufigkeit von Kriminalität zu verringern und Seeschiffe und maritime Ressourcen sowie die an der Küste lebende Bevölkerung und deren Lebensgrundlage zu schützen.
Um die in Absatz 2 genannten Ziele zu erreichen, werden mit der Unterstützungsmaßnahme die folgenden Arten von Ausrüstung, die nicht dazu konzipiert ist, tödliche Gewalt anzuwenden, und die folgenden Dienstleistungen, einschließlich technischer Schulung, soweit erforderlich, finanziert:
Durchführung eines Resilienzplans für Patrouillenboote durch die Bereitstellung von Schulungen für die Marineausbildung und von Ausrüstung für Fachwerkstätten sowie die Wiederherstellung maritimer Fähigkeiten für Einsatzbedingungen;
Bereitstellung funktionaler Einrichtungen der Nachrichtengewinnung, Überwachung und Aufklärung (Intelligence, Surveillance and Reconnaissance — ISR) für einen Funkkommandoposten und zusätzliche Ausrüstung für die Operations- und Krisenmanagementräume;
Bereitstellung von Fachausrüstung für Besuchs-, Bord-, Durchsuchungs- und Beschlagnahmeteams und Marinetaucher.
Die Dauer der Unterstützungsmaßnahme beträgt 36 Monate ab dem Tag der Annahme dieses Beschlusses.
Um die in Absatz 2 festgelegten Ziele zu erreichen, werden mit der Unterstützungsmaßnahme die folgenden Arten von Ausrüstung, die nicht dazu konzipiert ist,…
Um die in Absatz 2 festgelegten Ziele zu erreichen, werden mit der Unterstützungsmaßnahme die folgenden Arten von Unterstützung und Ausrüstung, die nicht dazu…
Um das in Absatz 2 festgelegte Ziel zu erreichen, werden mit der Unterstützungsmaßnahme die folgenden Arten von Ausrüstung, die nicht dazu konzipiert sind,…
Um die in Absatz 2 genannten Ziele zu erreichen, werden im Rahmen der Unterstützungsmaßnahme die folgenden Arten von Ausrüstung, die nicht dazu konzipiert sind,…
Um die in Absatz 2 genannten Ziele zu erreichen, werden mit der Unterstützungsmaßnahme die folgenden Arten von Ausrüstung, die nicht dazu konzipiert ist,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.