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Eine Unterstützungsmaßnahme, die aus der Europäischen Friedensfazilität (EFF) finanziert wird (im Folgenden „Unterstützungsmaßnahme“), wird zugunsten von Dschibuti (im Folgenden „Begünstigter“) eingerichtet.
Die Ziele der Unterstützungsmaßnahme sind die Folgenden:
Stärkung der Zusammenarbeit im Bereich Sicherheit und Verteidigung zwischen der Union und Dschibuti;
Beitrag zum Ausbau der allgemeinen Kapazitäten der Streitkräfte Dschibutis zur Wahrung ihrer Souveränität und Rechte im Einklang mit dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen und zur Stärkung der maritimen Sicherheit im Roten Meer und damit zum besseren Schutz der Seeverbindungen, der Handelsschiffe und der maritimen Ressourcen, der an der Küste lebenden Bevölkerung und ihrer Existenzgrundlage vor einem breiten Spektrum maritimer Krisen;
Stärkung des Potenzials Dschibutis im Bereich der maritimen Lageerfassung als Ergänzung zu den Operationen und Initiativen der Union im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik im Roten Meer.
Um die in Absatz 2 festgelegten Ziele zu erreichen, werden mit der Unterstützungsmaßnahme die folgenden Arten von Ausrüstung, die nicht dazu konzipiert ist, tödliche Gewalt anzuwenden, sowie die folgende Infrastruktur, Ausstattung und die folgenden Dienstleistungen, einschließlich technischer Schulungen, finanziert:
Durchführung eines Resilienzplans für Patrouillenboote durch die Bereitstellung von Schulungen für die Marineausbildung und von Ausrüstung für Fachwerkstätten sowie die Wiederherstellung eines Teils der maritimen Mittel Dschibutis;
eine Küstenüberwachungsstation, die funktionale Einrichtungen der Nachrichtengewinnung, Überwachung und Aufklärung sowie einen Schwimmponton umfasst;
Mittel für Soforteinsätze der Marine Dschibutis.
Die Dauer der Unterstützungsmaßnahme beträgt 42 Monate ab dem Tag der Annahme dieses Beschlusses.
Die Ziele der Unterstützungsmaßnahme sind die Folgenden:
Die Ziele der Unterstützungsmaßnahme sind die folgenden:
Die Ziele der Unterstützungsmaßnahme sind die Folgenden:
Die Ziele der Unterstützungsmaßnahme sind die Folgenden:
Die Ziele der Unterstützungsmaßnahme sind die Folgenden:
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