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Eine Unterstützungsmaßnahme, die aus der Europäischen Friedensfazilität (EFF) finanziert wird (im Folgenden „Unterstützungsmaßnahme“), wird zugunsten von Benin (im Folgenden „Begünstigter“) eingerichtet.
Ziel der Unterstützungsmaßnahme ist es, die operativen Fähigkeiten der beninischen Marine mit dem Ziel zu verbessern, ihre Kapazitäten in Bezug auf Patrouillen in der ausschließlichen Wirtschaftszone Benins und die Durchführung operativer Tätigkeiten zu stärken, um letztlich die Kriminalität zu verringern, Seeschiffe und maritime Ressourcen sowie die an der Küste lebende Bevölkerung und deren Lebensgrundlagen zu schützen.
Um die in Absatz 2 genannten Ziele zu erreichen, werden im Rahmen der Unterstützungsmaßnahme die folgenden Arten von Ausrüstung, die nicht dazu konzipiert sind, tödliche Gewalt anzuwenden, sowie folgende Dienste, einschließlich sofern erforderlich technischer Schulungen, finanziert:
Unterstützung bei der Festlegung eines Resilienzplans für maritime Mittel,
Schulungen für die Marineausbildung,
Unterstützung bei der Wiederherstellung der maritimen Fähigkeiten unter Einsatzbedingungen,
Diagnose- und Bewertungsausrüstung sowie Ausbildungskits,
Motoren und dazugehörige Unterstützung, um sicherzustellen, dass ausgewiesene, sich bereits im Besitz der beninischen Marine befindliche Außenbordmotoren in einem akzeptablen Betriebszustand gehalten werden,
Überwachungsboote und
persönliche Schutzausrüstung.
Die Dauer der Unterstützungsmaßnahme beträgt 36 Monate ab dem Tag der Annahme dieses Beschlusses.
Damit das in Absatz 2 genannte Ziel erreicht wird, wird mit der Unterstützungsmaßnahme die folgende Ausrüstung finanziert:
Die Ziele der Unterstützungsmaßnahme bestehen in Folgendem:
Die Ziele der Unterstützungsmaßnahme sind die folgenden:
Ausrüstung für die sanitätsdienstliche Unterstützung;
die Unterstützung der Patrouillenschiffe von
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