Erwägungsgrund 13 32024D2894
Es ist angebracht, das unmittelbare oder mittelbare Tätigen von Transaktionen mit Häfen und Schleusen zu verbieten, einschließlich des Zugangs zu deren Anlagen oder der Erbringung von Dienstleistungen, die sich im Eigentum oder unter der Kontrolle von in diesem Beschluss aufgeführten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen befinden oder von diesen betrieben werden oder für die Verbringung iranischer UAV, Flugkörper oder damit zusammenhängender Technologien oder Komponenten nach Russland zur Unterstützung seines Angriffskriegs gegen die Ukraine verwendet werden. Darüber hinaus ist es angezeigt, den Anwendungsbereich des Zugangsverbots zu Häfen für Schiffe zu präzisieren und eine Freistellung hinzuzufügen.