Erwägungsgrund 3 32024D2894
In seinen Schlussfolgerungen vom 21. und 22. März 2024 erklärte der Europäische Rat, dass die Union bereit wäre, rasch und in Abstimmung mit internationalen Partnern zu reagieren, unter anderem mit neuen und umfangreichen restriktiven Maßnahmen gegen Iran, sollte Iran ballistische Flugkörper und damit zusammenhängende Technologie an Russland zur Verwendung gegen die Ukraine weitergeben, nachdem es dem russischen Regime bereits Drohnen geliefert hat, die bei den unerbittlichen Angriffen auf die Zivilbevölkerung in der Ukraine eingesetzt werden. Darüber hinaus erklärte der Europäische Rat, dass Russlands Zugang zu sensiblen Gütern und Technologien mit Bedeutung für den Kampfeinsatz so weit wie möglich eingeschränkt werden muss, unter anderem indem auf Einrichtungen in Drittländern abgezielt wird, die die Umgehung von Sanktionen ermöglichen. Der Europäische Rat forderte den Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertreter“) und die Kommission auf, weitere Sanktionen gegen Belarus, Nordkorea und Iran auszuarbeiten.