Art. 1 32025D2324BESCHLUSS (EU) 2025/2324 DES RATES vom 13. November 2025 zur Festlegung der finanziellen Beiträge der Parteien zum Europäischen Entwicklungsfonds zur Finanzierung dieses Fonds, zur Festlegung der Obergrenze des Jahresbeitrags für 2027, des Jahresbeitrags für 2026, der Höhe der ersten Tranche des Beitrags für 2026 und einer unverbindlichen Angabe der voraussichtlich zu erwartenden Jahresbeiträge für die Jahre 2028 und 2029
Die Obergrenze für den Jahresbeitrag der Parteien zum Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) für das Jahr 2027 wird für die Kommission auf 460 000 000 EUR…
Art. 1 32023D2586BESCHLUSS (EU) 2023/2586 DES RATES vom 13. November 2023 zur Festlegung der finanziellen Beiträge der Parteien des Europäischen Entwicklungsfonds zur Finanzierung dieses Fonds unter Angabe der Obergrenze für 2025, des Jahresbeitrags für 2024, der Höhe der ersten Tranche 2024 und einer unverbindlichen Angabe der voraussichtlich zu erwartenden Jahresbeiträge für die Jahre 2026 und 2027
Die Obergrenze für den Jahresbeitrag der Parteien zum Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) für das Jahr 2025 wird auf 809 000 000 EUR festgesetzt. Davon werden…
Art. 2 32025D2324BESCHLUSS (EU) 2025/2324 DES RATES vom 13. November 2025 zur Festlegung der finanziellen Beiträge der Parteien zum Europäischen Entwicklungsfonds zur Finanzierung dieses Fonds, zur Festlegung der Obergrenze des Jahresbeitrags für 2027, des Jahresbeitrags für 2026, der Höhe der ersten Tranche des Beitrags für 2026 und einer unverbindlichen Angabe der voraussichtlich zu erwartenden Jahresbeiträge für die Jahre 2028 und 2029
Der Jahresbeitrag der Parteien zum EEF für das Jahr 2026 wird für die Kommission auf 700 000 000 EUR festgesetzt.
Erwägungsgrund 6 32025D2324BESCHLUSS (EU) 2025/2324 DES RATES vom 13. November 2025 zur Festlegung der finanziellen Beiträge der Parteien zum Europäischen Entwicklungsfonds zur Finanzierung dieses Fonds, zur Festlegung der Obergrenze des Jahresbeitrags für 2027, des Jahresbeitrags für 2026, der Höhe der ersten Tranche des Beitrags für 2026 und einer unverbindlichen Angabe der voraussichtlich zu erwartenden Jahresbeiträge für die Jahre 2028 und 2029
Mit dem Beschluss (EU) 2024/2906 des Rates wurde die Obergrenze für die von den Parteien zu zahlenden Jahresbeiträge zum EEF für 2026 auf 700 000 000 EUR nur…
Art. 1 32022D2242BESCHLUSS (EU) 2022/2242 DES RATES vom 14. November 2022 zur Festlegung der finanziellen Beiträge der Parteien des Europäischen Entwicklungsfonds zur Finanzierung dieses Fonds unter Angabe der Obergrenze für 2024, des Jahresbeitrags für 2023, der Höhe der ersten Tranche 2023 und einer unverbindlichen Angabe der voraussichtlich zu erwartenden Jahresbeiträge für die Jahre 2025 und 2026
Die Obergrenze für den jährlichen Betrag der von den Vertragsparteien zum EEF für 2024 zu entrichtenden Beiträge wird auf 1 600 000 000 EUR festgesetzt. Davon…
Erwägungsgrund 5 32024D2906Mit dem Beschluss (EU) 2023/2586 des Rates wurde die Obergrenze für die von den Parteien zu zahlenden Jahresbeiträge zum EEF für 2025 auf 800 000 000 EUR für…