Erwägungsgrund 1 32021D1941
Gemäß dem Verfahren der Artikel 19 bis 22 der Verordnung (EU) 2018/1877 hatte die Kommission bis zum 15. Oktober 2021 einen Vorschlag zu unterbreiten, in dem die Obergrenze des Beitrags für 2023, der Jahresbeitrag für 2022, die Höhe der ersten Tranche des Beitrags für 2022 und eine unverbindliche Angabe der voraussichtlich zu erwartenden Jahresbeiträge für die Jahre 2024 und 2025 festgelegt werden.