Erwägungsgrund 5 32024D2951Die Referenzemissionen für Sektoren, die unter Kapitel IVa der Richtlinie 2003/87/EG fallen, wurden auf der Grundlage des arithmetischen Mittels der umfassend…
Erwägungsgrund 6 32012D0451BESCHLUSS DES RATES vom 24. Juli 2012 über den im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt der Europäischen Union zur Änderung von Anhang XX (Umweltschutz) des EWR-Abkommens (2012/451/EU)
Der Beschluss 2010/2/EU der Kommission vom 24. Dezember 2009 zur Festlegung eines Verzeichnisses der Sektoren und Teilsektoren, von denen angenommen wird, dass…
Erwägungsgrund 6 32012D0451BESCHLUSS DES RATES vom 24. Juli 2012 über den im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt der Europäischen Union zur Änderung von Anhang XX (Umweltschutz) des EWR-Abkommens (2012/451/EU)
Bestimmte Anpassungen sollten im Hinblick auf die Richtlinie 2003/87/EG, geändert durch die Richtlinie 2009/29/EG, und die Verordnung (EU) Nr. 1031/2010…
Erwägungsgrund 6 32013R0109VERORDNUNG (EU) Nr. 109/2013 DER KOMMISSION vom 29. Januar 2013 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 748/2009 über die Liste der Luftfahrzeugbetreiber, die am oder nach dem 1. Januar 2006 einer Luftverkehrstätigkeit im Sinne von Anhang I der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates nachgekommen sind, mit Angabe des für die einzelnen Luftfahrzeugbetreiber zuständigen Verwaltungsmitgliedstaats und unter Berücksichtigung der Einbeziehung der EWR-/EFTA-Länder in das Emissionshandelssystem der EU (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Erweiterung des Geltungsbereichs der Vorschriften des EU-Emissionshandelssystems für den Luftverkehr auf EWR-/EFTA-Länder und die Kriterien gemäß Artikel…
Erwägungsgrund 2 32024D2951Gemäß Artikel 30c Absatz 1 der Richtlinie 2003/87/EG wird die unionsweite Menge der Zertifikate unter Bezugnahme auf die Emissionsobergrenze für 2024 bestimmt,…
Erwägungsgrund 6 32012R0100VERORDNUNG (EU) Nr. 100/2012 DER KOMMISSION vom 3. Februar 2012 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 748/2009 über die Liste der Luftfahrzeugbetreiber, die am oder nach dem 1. Januar 2006 einer Luftverkehrstätigkeit im Sinne von Anhang I der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates nachgekommen sind, mit Angabe des für die einzelnen Luftfahrzeugbetreiber zuständigen Verwaltungsmitgliedstaats und unter Berücksichtigung der Einbeziehung der EWR-/EFTA-Länder in das Emissionshandelssystem der EU (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Erweiterung des Geltungsbereichs der Vorschriften des EU-Emissionshandelssystems für den Luftverkehr auf EWR-/EFTA-Länder setzt voraus, dass die Kriterien…