Erwägungsgrund 2 32019D0825BESCHLUSS (EU) 2019/825 DES RATES vom 14. Mai 2019 über den Abschluss im Namen der Union des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Republik der Philippinen über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten
Das Abkommen sollte im Namen der Union genehmigt werden —
Erwägungsgrund 10 32024D2738BESCHLUSS (EU) 2024/2738 DES RATES vom 10. Oktober 2024 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Armenien über die Zusammenarbeit zwischen der Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) und den für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen zuständigen Behörden der Republik Armenien
Das Abkommen sollte im Namen der Union genehmigt werden —
Erwägungsgrund 3 32024D1361BESCHLUSS (EU) 2024/1361 DES RATES vom 22. April 2024 über den Abschluss — im Namen der Union — des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Arabischen Republik Ägypten gemäß Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der Zugeständnisse für alle in der EU-Liste CLXXV aufgeführten Zollkontingente infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union
Das Abkommen sollte im Namen der Union genehmigt werden —
Erwägungsgrund 8 32016D2220BESCHLUSS (EU) 2016/2220 DES RATES vom 2. Dezember 2016 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Abkommens zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union über den Schutz personenbezogener Daten bei der Verhütung, Untersuchung, Aufdeckung und Verfolgung von Straftaten
Das Abkommen sollte im Namen der Union genehmigt werden —
Erwägungsgrund 3 32014D0230BESCHLUSS DES RATES vom 14. April 2014 über den Abschluss des Rahmenabkommens über umfassende Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Indonesien andererseits, mit Ausnahme der die Rückübernahme betreffenden Angelegenheiten (2014/230/EU)
Das Abkommen sollte im Namen der Union genehmigt werden —
Erwägungsgrund 5 32014D0231BESCHLUSS DES RATES vom 14. April 2014 über den Abschluss des Rahmenabkommens über umfassende Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Indonesien andererseits, hinsichtlich die Rückübernahme betreffende Angelegenheiten (2014/231/EU)
Das Abkommen sollte im Namen der Union genehmigt werden —