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Nach Artikel 218 Absatz 7 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union sollte die Kommission ermächtigt werden, im Namen der Union bestimmte Änderungen des Abkommens zu billigen, die im vereinfachten Verfahren nach Artikel 21.20 und Artikel 33.11 Absatz 6 des Abkommens und von einem durch das Abkommen eingesetzten Gremium nach dessen Artikel 25.34 und Artikel 33.1 Absatz 6 Buchstabe a Ziffer x anzunehmen sind.
Es ist angezeigt, die Kommission nach Artikel 218 Absatz 7 des Vertrags zu ermächtigen, nach Anhörung des vom Rat nach Artikel 207 Absatz 3 des Vertrags…
Es ist angezeigt, die Kommission nach Artikel 218 Absatz 7 des Vertrags zu ermächtigen, nach Anhörung des vom Rat nach Artikel 207 Absatz 3 des Vertrags…
Nach Artikel 218 Absatz 7 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union kann der Rat die Kommission ermächtigen, Änderungen des Abkommens zu…
Nach Artikel 218 Absatz 7 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union kann der Rat die Kommission ermächtigen, Änderungen des Abkommens zu…
Es ist angezeigt, dass der Rat die Kommission nach Artikel 218 Absatz 7 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ermächtigt, Änderungen…
Im Einklang mit Artikel 218 Absatz 7 des Vertrags ist es angezeigt, dass der Rat die Kommission ermächtigt, im Namen der Union gewisse Änderungen des Abkommens…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.