Art. 1 32024D3029Der Standpunkt, der im Namen der Union in dem durch das Übereinkommen zur Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr eingesetzten Gemischten Ausschuss…
Erwägungsgrund 7 32024D3029Der Standpunkt der Union in den durch die Übereinkommen eingesetzten Gemischten Ausschüssen EU-CTC bezüglich der Annahme eines Beschlusses über die Einladung an…
Erwägungsgrund 5 32024D3029Da die Beschlüsse über die Einladung an Georgien, den Übereinkommen beizutreten, für die Union verbindlich sein werden, ist es angezeigt, den im Namen der Union…
Art. 2 32025D1948BESCHLUSS (EU) 2025/1948 DES RATES vom 18. September 2025 über den im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Übereinkommen zur Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr eingesetzten Gemischten Ausschuss EU-CTC und in dem mit dem Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren eingesetzten Gemischten Ausschuss EU-CTC in Bezug auf die Annahme von Beschlüssen über die Einladung an die Republik Moldau und Montenegro, diesen Übereinkommen beizutreten, und in Bezug auf den Erlass von Beschlüssen zur Änderung des Übereinkommens über ein gemeinsames Versandverfahren infolge des Beitritts der Republik Moldau und Montenegros zu diesem Übereinkommen zu vertretenden Standpunkt
Der Standpunkt, der im Namen der Union in dem mit dem Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren eingesetzten Gemischten Ausschuss EU-CTC in Bezug auf…
Erwägungsgrund 4 32024D3029Gemäß Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe e des Übereinkommens über ein gemeinsames Versandverfahren kann der durch dieses Übereinkommen eingesetzte Gemischte…