Erwägungsgrund 5 32024D3029Da die Beschlüsse über die Einladung an Georgien, den Übereinkommen beizutreten, für die Union verbindlich sein werden, ist es angezeigt, den im Namen der Union…
Art. 2 32024D3029Der Standpunkt, der im Namen der Union in dem durch das Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren eingesetzten Gemischten Ausschuss EU-CTC in Bezug…
Art. 1 32024D3029Der Standpunkt, der im Namen der Union in dem durch das Übereinkommen zur Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr eingesetzten Gemischten Ausschuss…
Erwägungsgrund 3 32024D2998BESCHLUSS (EU) 2024/2998 DES RATES vom 5. November 2024 über den im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren eingesetzten Gemischten Ausschuss in Bezug auf die Annahme eines Beschlusses zur Änderung der Anlagen III und IIIa zu diesem Übereinkommen angesichts des Beitritts Georgiens zu vertretenden Standpunkt
Georgien hat den Wunsch geäußert, dem Übereinkommen beizutreten, und ist vom Gemischten Ausschuss EU-CTC aufgefordert worden, dies zu tun.
Erwägungsgrund 8 32024D3029Um einen baldigen Beitritt Georgiens zu den Übereinkommen zu ermöglichen, muss dieser Beschluss unverzüglich erlassen werden —