Beschluss (EU) 2024/3029 des Rates vom 21. Oktober 2024 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem durch das Übereinkommen zur Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr eingesetzten Gemischten Ausschuss EU-CTC und in dem durch das Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren eingesetzten Gemischten Ausschuss EU-CTC in Bezug auf Einladungen an Georgien, diesen Übereinkommen beizutreten, zu vertreten ist
Gemäß Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe e des Übereinkommens über ein gemeinsames Versandverfahren kann der durch dieses Übereinkommen eingesetzte Gemischte Ausschuss EU-CTC durch Beschluss Einladungen an Drittländer, diesem Übereinkommen beizutreten, annehmen.
Erwägungsgrund 4 32024D3029
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