Erwägungsgrund 4 32024D3225
Der Ministerrat erlässt auf seiner 22. Tagung am 12. Dezember 2024 in Wien unter anderem Rechtsakte, die in den Anwendungsbereich des Artikels 218 Absatz 9 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) fallen und über die die Vertreter der Union abstimmen sollen. Zu den Rechtsakten, die erlassen werden sollen, gehören eine Reihe von Beschlüssen nach Artikel 91 Absatz 1 Buchstabe a des Vertrags, sofern der durch den Verfahrensakt Nr. 2008/01 des Ministerrates eingesetzte Beratende Ausschuss der Energiegemeinschaft rechtzeitig vorab eine Stellungnahme zur Unterstützung der Feststellungen des Sekretariats der Energiegemeinschaft abgibt, in denen das Vorliegen eines Vertragsverstoßes festgestellt wird, und ein Beschluss über die finanzielle Entlastung des Direktors des Sekretariats der Energiegemeinschaft. Darüber hinaus wird der Ministerrat auch seinen Standpunkt in Bezug auf die Verlängerung der Mandate von zwei Mitgliedern des Beratenden Ausschusses und die Ernennung von drei neuen Mitgliedern bis zum 31. Dezember 2028 annehmen.