Art. 45 32024D3080
Struktur und Rolle der Dienststellen
(1)
Die Kommission richtet eine Organisationsstruktur ein, die sich aus einer Reihe von Generaldirektionen und anderen Dienststellen der Kommission sowie Ämtern zusammensetzt, deren Mandat darin besteht, administrative und unterstützende Aufgaben wahrzunehmen (gleichgestellte Dienststellen). Sie bilden gemeinsam einen einzigen Verwaltungsdienst und tragen die gemeinsame Verantwortung für die Kohärenz aller Politikbereiche. Generaldirektionen, sonstige Dienststellen und gleichgestellte Dienststellen werden grundsätzlich in Direktionen und die Direktionen in Referate unterteilt.
(2)
Aufgabe aller Dienststellen ist es, die Kommission bei der Vorbereitung und Durchführung ihrer Aufgaben sowie bei der Verwirklichung ihrer Prioritäten zu unterstützen.