Art. 46 32024D3080
Ethik und gute Verwaltungspraxis
Die Bediensteten der Kommission halten sich an die höchsten berufsständischen und ethischen Regeln. Sie handeln im Einklang mit den Bestimmungen des StatutsVerordnung Nr. 31 (EWG) 11 (EAG) vom 14. Juni 1962 über das Statut der Beamten und über die Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft (ABl. P 45 vom 14.6.1962, S. 1385 , ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/1962/31(1)/oj ). und des Kodex für gute Verwaltungspraxis.