Erwägungsgrund 5 32024D3080
Die Arbeitsweise der Kommission und ihrer Dienststellen beruht auch auf dem Grundsatz der verantwortungsvollen Verwaltung, der insbesondere eine klare Festlegung der Aufgaben und Zuständigkeiten sowie die Nachvollziehbarkeit der von der Kommission getroffenen Beschlüsse erfordert.