Erwägungsgrund 2 32015D0772
Im Dritten Teil Titel IX des Vertrags sind die Verfahren festgelegt, nach denen die Mitgliedstaaten und die Union auf die Entwicklung einer koordinierten Beschäftigungsstrategie und insbesondere auf die Förderung der Qualifizierung, Ausbildung und Anpassungsfähigkeit der Arbeitnehmer sowie der Fähigkeit der Arbeitsmärkte hinarbeiten, auf die Erfordernisse des wirtschaftlichen Wandels zu reagieren.