Art. 64 32024D3080
Transparenz-Register
Um die Transparenz ihrer Beziehungen zu Interessenvertretern zu gewährleisten, beachtet die Kommission die Regeln und Grundsätze des mit den anderen Organen vereinbarten öffentlichen Transparenz-RegistersInterinstitutionelle Vereinbarung vom 20. Mai 2021 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission über ein verbindliches Transparenz-Register (ABl. L 207 vom 11.6.2021, S. 1 , ELI: http://data.europa.eu/eli/agree_interinstit/2021/611/oj ). .