Art. 63 32024D3080
Transparenz
(1)
Die Kommission stellt den Bürgerinnen und Bürgern die Legislativvorschläge, die sie dem Europäischen Parlament und/oder dem Rat gemeinsam mit der Folgenabschätzung und den Stellungnahmen des Ausschusses für Regulierungskontrolle vorlegt, sowie Informationen über Sachverständigengruppen und Ausschüsse, öffentliche Konsultationen und Empfänger von Mitteln der Union zur Verfügung.
(2)
Die Kommission stellt in ihrem Dokumentenregister die Tagesordnungen der Kommissionssitzungen, die voraussichtlichen Tagesordnungspunkte der nächsten Sitzungen, die genehmigten ordentlichen Protokolle der Kommissionssitzungen und die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Rechtsakte bereit.