Erwägungsgrund 4 32024D3082
Am 4. Dezember 2024 hat die Kommission den Beschluss (EU) 2024/3081 erlassen, in dem Transparenzmaßnahmen in Bezug auf Treffen zwischen den Mitgliedern der Kommission und ihren Kabinettsmitgliedern mit Interessenvertretern festgelegt sind. Bedienstete der Kommission in Führungspositionen können ebenfalls Treffen mit Interessenvertretern abhalten, die ähnlichen Zwecken dienen wie die Treffen, auf die in dem genannten Beschluss Bezug genommen sind. Deshalb sollten für diese Treffen ähnliche Transparenzanforderungen gelten.