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Bedienstete der Kommission in Führungspositionen veröffentlichen Informationen über alle Treffen, die sie mit Interessenvertretern gemäß den Bestimmungen dieses Beschlusses abhalten.
Die zu veröffentlichenden Informationen umfassen:
das Datum des Treffens;
den Ort des Treffens;
den Namen und das Amt des Bediensteten der Kommission in einer Führungsposition;
den Namen des Interessenvertreters bzw. die Namen der Interessenvertreter;
den Gegenstand des Treffens.
das Datum des Treffens;
die in Artikel 4 Absatz 2 genannten Informationen;
Mit diesem Beschluss werden Maßnahmen in Bezug auf die Transparenz von Treffen festgelegt, die Bedienstete der Kommission in Führungspositionen mit…
Mit diesem Beschluss werden Maßnahmen in Bezug auf die Transparenz von Treffen festgelegt, die Mitglieder der Kommission und/oder Mitglieder ihrer Kabinette mit…
Personenbezogene Daten von Einzelpersonen (die im Namen von Interessenvertretern handeln) oder von Bediensteten der Kommission (mit Ausnahme von Bediensteten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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