Art. 1 32024D2702BESCHLUSS (GASP) 2024/2702 DES RATES vom 14. Oktober 2024 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/2287 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Niger
In Artikel 9 des Beschlusses (GASP) 2023/2287 wird Absatz 1 durch den folgenden Absatz ersetzt: „Dieser Beschluss gilt bis zum 24. Oktober 2025“.
Art. 1 32023D2876BESCHLUSS (GASP) 2023/2876 DES RATES vom 18. Dezember 2023 zur Änderung des Beschlusses 2013/255/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien
In Artikel 28a Absatz 1 des Beschlusses 2013/255/GASP wird das Datum „24. Februar 2024“ durch das Datum „1. Juni 2024“ ersetzt.
Art. 1 32026D1223BESCHLUSS (GASP) 2026/1223 DES RATES vom 4. Juni 2026 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2024/1984 zur Unterstützung der institutionellen Übergangsplanung für nicht routinemäßige Missionen und Ermittlungskapazitäten der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW)
In Artikel 5 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2024/1984 wird die Angabe „24 Monate“ durch die Angabe „36 Monate“ ersetzt.
Art. 1 32025D1354BESCHLUSS (GASP) 2025/1354 DES RATES vom 8. Juli 2025 zur Änderung des Beschlusses 2014/219/GASP über die GSVP-Mission der Europäischen Union in Mali (EUCAP Sahel Mali)
Artikel 18 Satz 2 des Beschlusses 2014/219/GASP erhält folgende Fassung: „Er gilt bis zum 31. Januar 2027, mit Ausnahme des Artikels 14a, der bis zum 31. Januar…
Art. 1 32026D1360BESCHLUSS (GASP) 2026/1360 DES RATES vom 15. Juni 2026 zur Änderung des Beschlusses 2014/386/GASP über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die rechtswidrige Eingliederung der Krim und Sewastopols durch Annexion
Artikel 5 Absatz 2 des Beschlusses 2014/386/GASP erhält folgende Fassung: „Dieser Beschluss gilt bis zum 23. Juni 2027.“