Art. 1 32026D1222BESCHLUSS (GASP) 2026/1222 DES RATES vom 4. Juni 2026 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/1344 zur Unterstützung der Steigerung der operativen Wirksamkeit der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW)
In Artikel 5 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2023/1344 wird die Angabe „36 Monate“ durch die Angabe „41 Monate“ ersetzt.
Art. 1 32024D2702BESCHLUSS (GASP) 2024/2702 DES RATES vom 14. Oktober 2024 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/2287 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Niger
In Artikel 9 des Beschlusses (GASP) 2023/2287 wird Absatz 1 durch den folgenden Absatz ersetzt: „Dieser Beschluss gilt bis zum 24. Oktober 2025“.
Art. 1 32023D2803BESCHLUSS (GASP) 2023/2803 DES RATES vom 11. Dezember 2023 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/151 über eine Maßnahme der Europäischen Union zur Unterstützung der Evakuierung bestimmter besonders schutzbedürftiger Personen aus Afghanistan
Im einleitenden Teil von Artikel 1 Absatz 1 des Beschlusses (GASP) 2022/151 wird das Datum „31. Dezember 2023“ durch das Datum „31. Dezember 2024“ ersetzt.
Art. 1 32026D0438BESCHLUSS (GASP) 2026/438 DES RATES vom 23. Februar 2026 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/266 über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die illegale Anerkennung, Besetzung oder Annexion bestimmter nicht von der Regierung kontrollierter ukrainischer Gebiete durch die Russische Föderation
In Artikel 10 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2022/266 wird das Datum „24. Februar 2026“ durch das Datum „24. Februar 2027“ ersetzt.
Art. 1 32024D3198BESCHLUSS (GASP) 2024/3198 DES RATES vom 16. Dezember 2024 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2024/254 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Guatemala
Artikel 9 Absatz 1 des Beschlusses (GASP) 2024/254 erhält folgende Fassung: „Dieser Beschluss gilt bis zum 13. Januar 2026.“