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Im Hinblick auf die Umsetzung der Strategie der EU gegen unerlaubte Feuerwaffen, Kleinwaffen und leichte Waffen sowie dazugehörige Munition (im Folgenden „SALW-Strategie der EU“) zielt dieser Beschluss darauf ab, die Risiken des unerlaubten Handels mit und der unkontrollierten Verbreitung von Kleinwaffen und leichten Waffen (SALW) in, nach oder aus Südosteuropa zu verringern, die die Sicherheit untergraben, indem sie die nachhaltige Friedenskonsolidierung und die sozioökonomische Entwicklung behindern, zum Zusammenbruch der Ordnung beitragen, Terrorismus und kriminelle Gewalt schüren oder zum Wiederaufflammen des Konflikts führen.
Zur Verwirklichung der in Absatz 1 genannten Ziele unterstützt die Union Maßnahmen unter anderem in den folgenden prioritären Bereichen:
Unterstützung der nationalen Behörden der Republik Albanien bei der Verringerung des Risikos der Verbreitung und des Missbrauchs von SALW;
Bewältigung von Sicherheitsrisiken durch den unerlaubten Besitz und den Missbrauch von SALW und der zugehörigen Munition sowie den unerlaubten Handel damit in Bosnien und Herzegowina;
Unterstützung bei der Verstärkung der Spürhunde-Fähigkeiten der Polizei im Kosovo für das Aufspüren und die Beschlagnahme von SALW, Munition und Explosivstoffen;
Unterstützung der nationalen Behörden der Republik Nordmazedonien bei der Verringerung des Risikos der Verbreitung und des Missbrauchs von SALW;
Stärkung der Kapazitäten des Innenministeriums Montenegros zur wirksameren Verringerung, Verhütung und Bekämpfung des unerlaubten Handels mit SALW, Munition und Explosivstoffen und ihres Missbrauchs;
Bewältigung der Sicherheitsrisiken im Zusammenhang mit dem unerlaubten Besitz und dem Missbrauch von SALW und der zugehörigen Munition sowie dem unerlaubten Handel damit in Serbien;
Verstärkung der OSZE-Maßnahmen zur Bekämpfung der unerlaubten Verbreitung von SALW und Lagerbeständen konventioneller Munition — 3. Phase.
Die Begünstigten des im Anhang enthaltenen Projekts (im Folgenden „Projekt“) sind die für die Verhütung und Bekämpfung des unerlaubten Handels mit SALW und konventioneller Munition zuständigen Behörden in Südosteuropa.
Eine ausführliche Beschreibung des Projekts ist im Anhang des vorliegenden Beschlusses enthalten.
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