Erwägungsgrund 2 32024D3116
Am 21. März 2022 hat der Rat den Strategischen Kompass für Sicherheit und Verteidigung (im Folgenden „Strategischer Kompass“) mit dem Ziel gebilligt, dass die Union zu einem stärkeren und fähigeren Bereitsteller von Sicherheit wird, unter anderem durch die wirksame Umsetzung des integrierten Ansatzes der Union sowie durch die Stärkung der zivilen und militärischen GSVP-Missionen der Union, indem sie mit robusteren und flexibleren Mandaten ausgestattet werden und eine raschere und flexiblere Entscheidungsfindung gefördert wird.