Erwägungsgrund 3 32020D1639
Nach dem elften Absatz der Anlage I der Mitteilung zur SSZ vom 13. November 2017 an den Rat und die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertreter“) müssen die weiter gehenden Verpflichtungen dazu beitragen, dass die Zielvorgaben der Union nach Maßgabe der Schlussfolgerungen des Rates vom 14. November 2016, gestützt durch den Europäischen Rat vom Dezember 2016, verwirklicht werden, und dadurch die strategische Autonomie der Europäer und der Union stärken.