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Die Union ist Vertragspartei des Protokolls von 1999 zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend die Verringerung von Versauerung, Eutrophierung und bodennahem Ozon (im Folgenden „Göteborg-Protokoll“) seit dem Beitritt der Europäischen Gemeinschaft gemäß dem Beschluss 2003/507/EG des Rates . Das Göteborg-Protokoll wurde 2012 geändert und der Rat hat mit dem Beschluss (EU) 2017/1757 die Änderungen von 2012 genehmigt.
Die Union ist Vertragspartei des Protokolls von 1999 zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend die…
Das Protokoll von 1999 zur Verringerung von Versauerung, Eutrophierung und bodennahem Ozon zu dem Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende…
Die Mitgliedstaaten und die Union sind Vertragsparteien des Übereinkommens der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) über weiträumige…
Die Änderung des Protokolls von 1999 zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend die Verringerung von…
Die Europäische Union ist Vertragspartei des Protokolls von 1998 zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung…
Die in Bezug auf die Luftverschmutzung geltenden internationalen Verpflichtungen der Union, die auf die Verringerung von Versauerung, Eutrophierung, bodennahem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.