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Die Mitgliedstaaten und die Union sind Vertragsparteien des Übereinkommens der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung von 1979 (im Folgenden „LRTAP-Übereinkommen“) und mehrerer Protokolle dazu, einschließlich des Protokolls zur Verringerung von Versauerung, Eutrophierung und Bodennahem Ozon von 1999, das im Jahr 2012 überarbeitet wurde (im Folgenden „überarbeitetes Göteborg-Protokoll“).
Die Union ist Vertragspartei des Protokolls von 1999 zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend die…
Die Europäische Union ist Vertragspartei des Übereinkommens der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa von 1979 (UNECE) über weiträumige…
Die Europäische Union ist Vertragspartei des Übereinkommens der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN-ECE) über weiträumige…
Die Europäische Union ist Vertragspartei des Protokolls von 1998 zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung…
Die Union ist Vertragspartei des Übereinkommens von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung (im Folgenden „Übereinkommen“) seit dessen…
Die Europäische Union ist Vertragspartei des Protokolls von 1998 zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.