Erwägungsgrund 1 32024D3124
Im Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung (im Folgenden „Übereinkommen“), das 1979 unterzeichnet wurde und 1983 in Kraft getreten ist, sind die Grundsätze für die internationales Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Luftverunreinigung festgelegt. Die Union und alle ihre Mitgliedstaaten sind Vertragsparteien des Übereinkommens.