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Hinsichtlich der Anlandeverpflichtungen teilt der Kapitän eines Unionsschiffs der mauretanischen Küstenwache und den Hafenbehörden des mauretanischen Hafens, in dem er seinen Fang anlanden möchte, dies mindestens 24 Stunden vor der Anlandung mit. Als Reaktion auf die Meldung teilt die mauretanische Küstenwache dem Schiffskapitän oder dem Vertreter des Kapitäns innerhalb der nächsten 12 Stunden per Fax oder E-Mail ihre Zustimmung mit.
Der Kapitän eines Fangschiffs der Union übermittelt unabhängig von der Gesamtlänge des Schiffs den zuständigen Behörden des Mitgliedstaats oder der Partei, in…
Mindestens 48 Stunden vor der Anlandung übermittelt der Kapitän des übernehmenden Transportschiffs die ICCAT-Umladeerklärung zusammen mit der Nummer seines…
Der Kapitän eines Fischereifahrzeugs der Union oder ein Vertreter des Kapitäns übermittelt die Angaben nach Artikel 23 Absatz 2 binnen 24 Stunden nach Ende der…
Hinsichtlich der Umladungen teilt der Kapitän eines Unionsschiffs der mauretanischen Küstenwache und den Hafenbehörden des mauretanischen Hafens, in dem er…
Der Kapitän eines Fischereifahrzeugs der Gemeinschaft oder sein Vertreter, der mitgeführte Fänge umladen oder in einem Hafen oder Anlandeort eines Drittlandes…
Der Kapitän des übernehmenden Gemeinschaftsschiffes übermittelt den zuständigen Behörden des Hafenstaates, in dem er seine Fänge anlanden will, mindestens 48…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.