Erwägungsgrund 34 32006R0051
Entsprechend den internationalen Verpflichtungen der Gemeinschaft als Vertragspartei des Übereinkommens über die Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis (CCAMLR) darunter die Verpflichtung, die von der CCAMLR-Kommission beschlossenen Maßnahmen anzuwenden, sind die von letzterer festgelegten TACs für das Wirtschaftsjahr 2005/06 und die entsprechenden Schonzeiten anzuwenden.